Geschäftsbedingungen Gastveranstaltung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Bildungshäuser der Diözese Passau

I. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die mietweise Überlassung von Räumen zur Beherbergung, Tagung oder sonstigen Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Bildungshauses.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners des Bildungshauses ( Besteller ) finden keine Anwendung; sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn ihnen nach Zugang nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten oder die Nutzung zu einem anderen als den vereinbarten Zweck bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bildungshauses.

II. Vertragsabschluss

Mit der Reservierungsbestätigung des Bildungshauses über die Reservierung von Räumlichkeiten, die Verpflegung, sowie von Lieferungen und Leistungen kommt der Vertrag zustande. Hat ein Dritter für den Besteller reserviert, so haftet der Vertragspartner zusammen mit dem Dritten gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

III. Leistungen/Preise/Zahlung

Das Bildungshaus ist verpflichtet, die vom Besteller beantragten und vom Bildungshaus zugesagten Leistungen zu erbringen.
Der Besteller ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Bildungshauses zu bezahlen. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
Liegen zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als 120 Tage, behält sich das Bildungshaus das Recht einer Preisänderung vor.
Sämtliche Rechnungen des Bildungshauses sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.
Der Besteller kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Bildungshauses aufrechnen.

IV. Stornierung

Sofern zwischen dem Bildungshaus und dem Besteller ein Termin zum kostenfreien Rücktritt bzw. kostenfreien Abbestellung schriftlich vereinbart wurde, kann der Besteller bis dahin vom Vertrag kostenfrei zurücktreten bzw. diesen stornieren.
Wird die Buchung von Zimmern, Seminarräumen, Verpflegung und gegebenenfalls weiteren Leistungen nicht rechtzeitig schriftlich storniert, ist das Haus berechtigt, Ausfallgebühren in Rechnung zu stellen.
Berechnet werden die Preise, die bei der Reservierungsbestätigung angegeben wurden bzw. die Preise, die zu Beginn der Veranstaltung Gültigkeit haben. Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
Stornierungen/Teilstornierungen:
Bei Stornierungen und Teilstornierungen der gemeldeten Teilnehmer wird ein Ausfallgeld erhoben und zwar nach folgender Staffelung:

  • weniger als 8 Wochen vor Tagungsbeginn: 10 % der gebuchten Leistungen
  • weniger als 6 Wochen vor Tagungsbeginn: 15 % der gebuchten Leistungen
  • weniger als 4 Wochen vor Tagungsbeginn: 25 % der gebuchten Leistungen
  • weniger als 2 Wochen vor Tagungsbeginn: 50 % der gebuchten Leistungen
  •  1 Tag vor Tagungsbeginn:                        100 % der gebuchten Leistungen

Für nicht in Anspruch genommene Zimmer und Seminarräume bemüht sich das Haus um anderweitige Vermietung. Bis zur Vergabe an Dritte hat der Besteller für die vertraglich reservierten Zimmer, Seminarräume sowie sonstige Leistungen im Rahmen der vereinbarten Vertragsdauer unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelungen den errechneten Betrag zu zahlen.
Von den Kursteilnehmern nicht eingenommene Mahlzeiten werden voll berechnet. Diese Regelung gilt auch, wenn am An- oder Abreisetag eine vereinbarte Mahlzeit nicht eingenommen wird.
Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist eine schriftliche Stornierungsanzeige im Bildungshaus.
Dem Besteller ist es gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt des Bildungshauses

Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass die mit dem Besteller abgeschlossene Veranstaltung den reibungslosen Tagungsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, so kann das Bildungshaus vom Vertrag zurücktreten oder die Fortsetzung der Veranstaltung untersagen. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Haus über den wahren Zweck der Veranstaltung bei Vertragsabschluss durch den Besteller nicht hinreichend informiert worden ist, oder wenn die Veranstaltung gegen die katholische Kirche, ihre Glaubensbetätigung und ihr Wirken in der Gesellschaft gerichtet ist oder geeignet ist, das Ansehen der Kirche sowie ihre Glaubens- und Sittenlehre zu bekämpfen oder herabzusetzen.
Ferner ist das Bildungshaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, falls beispielsweise höhere Gewalt oder anderen vom Bildungshaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
Bei berechtigtem Rücktritt des Bildungshauses entsteht kein Anspruch des Bestellers auf Schadensersatz.

VI. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Besteller darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung; in diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet (Aufwandsentschädigung).

VII. Haftung

Das Bildungshaus haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, ausgenommen von

  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, wenn das Bildungshaus die Pflichtverletzung zu vertreten hat
  • sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Bildungshauses beruhen
  • und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Bildungshauses beruhen.

Einer Pflichtverletzung des Bildungshauses steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Bildungshauses auftreten, wird dieses bei Kenntnis oder auf Rüge des Bestellers bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Der Besteller ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Besteller verpflichtet, das Bildungshaus rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
Sofern der Besteller Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden am Gebäude und/oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
Mitgeführte Ausstellungsgegenstände oder sonstige, auch persönliche Gegenstände und Wertgegenstände befinden sich auf Gefahr des Bestellers in den Veranstaltungsräumen bzw. im Bildungshaus.
Das Bildungshaus übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Bildungshauses.
Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

VIII. GEMA

Alle Musikveranstaltungen müssen vom Besteller auf eigene Verantwortung der GEMA gemeldet werden. Das Bildungshaus wir vom Besteller bezüglich aller Forderungen der GEMA freigestellt.

IX. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Besteller sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Bildungshauses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

X. Ausschließlicher Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Bildungshauses.
Es gilt deutsches Recht.